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Die Stadt Köln unterstützt die Kölner Clubs in 2025 mit finanziellen Förderungen von bis zu 5.000 Euro bei der Erneuerung oder Aufbesserung ihrer technischen Begebenheiten. Grundlage für das Sonder-Förderprogramm ist ein Beschluss des Ausschusses für Kunst und Kultur des Kölner Rates vom 3. Juli 2025, durch den insgesamt 40.000 Euro zur Verfügung gestellt werden können.
Mit der Förderung der Kölner Clubs möchte die Stadt Köln das bestehende Programmprofil der Musikspielstätten durch Verbesserungen der Struktur und Technik sichern und neue Entwicklungen ermöglichen. Die Spielstätten sollen damit weiterhin attraktiv für Künstler*innen und Publikum sowie wettbewerbsfähig bleiben.
1. Die Clubs und Musikspielstätten haben eine Kapazität von bis zu 2.000 Besucher*innen und bieten ein innovatives Livemusikprogramm oder Booking mit künstlerischen DJs. Das Programm ermöglicht die Entwicklung insbesondere von Kölner Musiker*innen, sowie die Verbreitung von Musik und eine direkte Begegnung von Künstler*innen und Publikum.
2. Die Clubs und Spielstätten müssen überwiegend privatwirtschaftlich betrieben sein – sind also nicht Bürgerhäusern oder ähnlichen Träger*innen zuzurechnen.
3. Die Clubs müssen nachweislich ein eigenes Programm oder Booking haben und explizit Inhalte kommunizieren. Ob diese „inhouse“ oder durch Fremdveranstaltende gestaltet werden, ist zweitrangig. Die auftretenden Künstler*innen und bedienten Musikstile müssen klar erkennbar sein. Allgemeine Partyprogramme rein kommerzieller Natur können wir nicht berücksichtigen.
4. Für die zu fördernden Maßnahmen im Bereich Technik/Infrastruktur muss von den Clubs/Spielstätten ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent erbracht werden.
5. Die Clubs können eine finanzielle Unterstützung bis zu einer Höhe von 80 Prozent beantragen. Die Maßnahme müssen bis Ende 2025 durchgeführt und abgerechnet werden.
6. Die Höchstfördersumme beträgt 5.000 Euro. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Nettokosten.
7. Eine Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten (zum Beispiel des Bundes) ist möglich und muss im Antrag dargestellt werden.
Unter den Anträgen werden Spielstätten bevorzugt, die bisher keine oder keine größere Technikförderung erhalten haben. Clubs, die bereits von der Stadt Köln eine Technikförderung erhalten haben oder für ihr Programm gefördert wurden, sind nicht ausgeschlossen. Nichtmitglieder des KLUBKOMM e. V. sind ebenfalls antragsberechtigt.
Den Antrag kann vom 01. bis zum 30. September 2025 eingereicht werden. Dieser muss über das digitale Antragsverfahren im Förderprogramm Kultur-Popkultur, Förderbereich Technikförderung gestellt werden.
(Informationen zum Online-Förderportal / Direkt zum Online-Förderportal)
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
1. Nennung der anzuschaffenden Veranstaltungstechnik
2. Begründung der Maßnahme
3. Auflistung der Kosten, Angabe des Eigenanteils und gewünschte Förderhöhe unter Verwendung des im Online-Antrag bereitgestellten Tabellenmusters „Technikförderung der Stadt Köln“
Vor Einreichen eines Antrags ist eine Erstberatung (Telefon, E-Mail, u.a.) bei uns (KLUBKOMM e.V.) obligatorisch.
Über die Vergabe der Technikförderungen für die Kölner Spielstätten berät ein Gremium aus Vertreter*innen des Kulturamts, der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH und des KLUBKOMM e. V. Die Förderbescheide werden vom Kulturamt ausgestellt.