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Hier erfahrt ihr alles zu aktuellen Förderprogrammen

Strukturförderung der Initiative Musik

Die Strukturförderung dient dem Aufbau nachhaltiger professioneller Strukturen und Rahmenbedingungen im Bereich Popularmusik und Jazz am Standort Deutschland. Das Programm unterstützt Transformationsprozesse sowie Diskurse und Vernetzung in der Musikwirtschaft. Zudem sollen in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen regionale wie länderspezifische Fördereinrichtungen und Netzwerke für Popularmusik und Jazz entwickelt, aufgebaut und gestärkt werden.

Das Förderprogramm konzentriert sich gleichermaßen auf dialogische Netzwerkveranstaltungen wie Konferenzen und Conventions für die Musikbranche, als auch auf qualifizierende Formate für alle Akteur:innen der Pop-, Jazz-, und Livekultur, z.B. durch Workshopreihen und Mentoringprogramme. Auch wissenschaftliche Studien und Evaluationen zur Popkultur und Musikwirtschaft in Deutschland können gefördert werden.

In der Doku sind alle Förderungen seit 2020 auf einen Blick ersichtlich. Für die Antragstellung empfiehlt die Initiative Musik außerdem unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung durch das Antragstool.

In diesem Jahr wird es nur eine Förderrunde geben. Die Bewerbungsphase startet am 02.03.2026 und endet am 31.03.2026. Zur Vorbereitung empfiehlt es sich an einem der Infocalls teilzunehmen. Der nächste Infocall findet am 13.02.2026, 10h statt. Hier könnt ihr euch für den Infocall anmelden.

Bundesschallschutzprogramm

Mit dem Bundesschallschutzprogramm startet im Januar 2026 erstmals ein bundesweites Pilotprogramm für besseren Schallschutz bei Musikclubs und Festivals. Spielstätten, die aufgrund von Lärmbeschwerden von einer Schließung bedroht sind, erhalten Unterstützung bei der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen.
Clubs und Festivals geraten zunehmend durch Lärmbeschwerden unter Druck – insbesondere in dicht bebauten Stadtgebieten, in denen die Folgen der Nachverdichtung besonders spürbar sind. Notwendige Schallschutzmaßnahmen wie verbesserte Dämmung und Noise-Cancelling-Lösungen sowie moderierte Dialogformate zwischen Veranstaltenden und Nachbarschaft können Abhilfe schaffen, sind jedoch häufig kostenintensiv. Viele Kultureinrichtungen stehen angesichts stark steigender Gesamtkosten vor enormen finanziellen Herausforderungen und können diese notwendigen Investitionen kaum noch stemmen.

Modellprojekt unterstützt den Schallschutz

Um die Situation zu verbessern, startet die Bundesregierung in diesem Jahr ein Modellprojekt, das Clubs und Festivals gezielt beim Ausbau ihres Schallschutzes unterstützt. Im Rahmen der Pilotrunde werden Musikclubs mit einer Kapazität von bis zu 2.000 Besucher*innen sowie Festivals unterstützt, die aufgrund erheblicher Lärmbeschwerden besonders stark von einer Schließung bedroht sind oder deren Durchführung gefährdet ist. Für die Vorauswahl wird die Expertise von Verbänden und Netzwerken der Livemusikbranche herangezogen. Anschließend empfiehlt eine überwiegend fachlich besetzte Jury aus dieser Vorauswahl, welche Projekte gefördert werden sollten.

Details

Die Beschreibung dieses neuen Pilotprogramms ist seit kurzem online! Da es sich um eine probehaftes Modellprogramm handelt, werden nur relativ wenig Förderungen aus einem Bundesland berücksichtigt werden können.
Aus diesem Grund unterscheidet sich das Antragsverfahren zu bisherigen Programmen der Initiative Musik:
Im ersten Schritt wird eine Interessenbekundung durchgeführt. Wird das Projekt nach der Interessenbekundung ausgewählt, wird es aufgefordert, einen Antrag zu stellen. Bitte reicht ab sofort eure Bedarfe/ Interesse dafür bei uns als KLUBKOMM ein. Im zweiten Schritt wird dann das Antragsverfahren gestartet. Vom 02.02. – 02.03.,12h könnt ihr dann euer Interesse über ein Online-Fomular (Link dazu erhaltet ihr von uns) bei der Initiative Musik einreichen.

Infos nochmal zusammengefasst:

  • Förderung für Maßnahmen in Schallkonflikten
  • Antragsphase 02.02. – 02.03., 12h; ab sofort: Interessensbekundung bei der KLUBKOMM einreichen!
  • Förderkriterien:
    • Bereits bestehende Clubs und Konzertspielstätten mit kuratiertem Kulturprogramm
    • Spielstätten bis 2000 Personen Kapazität
    • Nachweis über Schallkonflikt muss vorliegen (zB Mailverlauf)
    • Ko-Finanzierung durch kommunale Förderungen möglich

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