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Auch im Jahr 2026 werden vom Kulturamt der Stadt Köln wieder Fördermittel zur Unterstützung von Open Air Kulturprojekten zur Verfügung gestellt. Gefördert werden Initiativen, Veranstalter*innen und Künstler*innen der freien Kulturszene, die Open Air Veranstaltungen umsetzen möchten, auch ohne eigene Open Air Bühne.
Anträge können ab sofort über das Online-Förderportal der Stadt Köln eingereicht werden.
Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 10.000 Euro. Die Anträge werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet. Die Ausschreibung läuft solange, bis die verfügbaren Mittel verausgabt sind. Die Stadt Köln möchte eine breite Vielfalt an Projekten und Sparten fördern und dabei das Verhältnis von Kosten und Reichweite berücksichtigen.
Das Kulturamt der Stadt Köln unterstützt die Kölner Clubs in 2026 erneut mit finanziellen Förderungen von bis zu 5.000 Euro bei der Erneuerung oder Aufbesserung ihrer technischen Begebenheiten.
Grundlage für das Sonder-Förderprogramm ist ein Beschluss des Ausschusses für Kunst und Kultur des Kölner Rates vom 3. Juli 2025, durch den in 2025 und 2026 Mittel zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt werden können.
Die Ausschreibung richtet sich an Spielstätten, die überwiegend privatwirtschaftlich betrieben werden und somit ihre qualitativ hochwertigen Programmangebote oftmals mit einem hohen eigenen finanziellen Risiko umsetzen. Mit der Förderung der Kölner Clubs möchten wir das bestehende Programmprofil der Musikspielstätten durch Verbesserungen der Struktur und Technik sichern und neue Entwicklungen ermöglichen. Die Spielstätten sollen so gestaltet werden, dass sie für Künstler*innen und Publikum attraktiv bleiben und weiterhin wettbewerbsfähig sind.
Förderkriterien:
Unter den Anträgen bevorzugen wir Spielstätten, die bisher keine oder keine größere Technikförderung erhalten haben. Clubs, die bereits von uns eine Technikförderung erhalten haben oder für ihr Programm gefördert wurden, sind aber nicht ausgeschlossen. Nichtmitglieder des KLUBKOMM e.V. sind ebenfalls antragsberechtigt.
Antragsverfahren:
Die Anträge können ab sofort bis zum 14. Juni 2026 ausschließlich über das Online-Förderportal gestellt werden.
Informationen zum Online-Förderportal
Direkt zum Online-Förderportal
Bitte wählt dafür im Online-Antrag das Förderprogramm „Kultur-Popkultur“ und den Förderbereich „Technikförderung“ aus.
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
Vor Einreichen eines Antrags ist eine Erstberatung (Telefon, E-Mail) bei der Geschäftsstelle des KLUBKOMM e. V., dem Interessenverband der Kölner Clubsund Veranstalter*innen, verpflichtend.
E-Mail an: kontakt@klubkomm.de
Über die Vergabe der Technikförderungen für die Kölner Spielstätten berät ein Gremium aus Vertreter*innen des Kulturamts, der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH und des KLUBKOMM e. V.
Die Förderbescheide werden vom Kulturamt ausgestellt.